Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten
Unser Betrieb ist berechtigt gemäß TRGS 519 Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten mit Asbestzementprodukten durchzuführen. Der Sachkundenachweis nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 4 a liegt vor.
Die fachgerechte Entfernung der asbesthaltigen Materialien sowie der Vorschriftsmäßige Abtransport der Materialien in Big-Bags ist selbstverständlich.
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